BVP steht für „Behandlung im Voraus planen“ und ist ein auf dem international etablierten Konzept „Advance Care Planning“ (ACP) beruhender Weg der gesundheitlichen Vorausplanung, eine gänzlich neue Herangehensweise an die vorausschauende Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung des Patientenwillens. Das Kernelement von BVP ist ein durch speziell dafür qualifizierte Gesundheitsfachkräfte begleiteter Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Patientenwillens. Neben dieser qualifizierten Gesprächsbegleitung beinhaltet BVP auch Maßnahmen zur Umsetzung des Angebotes in den teilnehmenden Einrichtungen und in der Region. Denn nur wenn alle Beteiligten in der medizinischen Versorgungskette über das Konzept informiert sind, kann der Wille der Vorausplanenden auch Beachtung finden.

BVP – ein neues Konzept der Patientenverfügung 

Im Rahmen der gesundheitlichen Vorausplanung des §132g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes

„Selbst bestimmen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin.“ Was oft selbstverständlich klingt und gemäß unseres Rechtssystems auch schon seit langem selbstverständlich sein sollte, bleibt in der klinischen Realität zwischen Patient:innen und Angehörigen auf der einen und dem Behandlungsteam auf der anderen Seite oft unerfüllt.

Die grundlegend ganzheitliche Herangehensweise des BVP-Konzepts will das ändern. Es ermöglicht Vorausplanenden, im Rahmen eines qualifizierten Gesprächsprozesses, ihre individuellen Wünsche für die Behandlung bei Verlust der Einwilligungsfähigkeit klar zu äußern – die dann in aussagekräftigen Patientenverfügungen dokumentiert werden.  

Viele Einrichtungen und Dienste haben sich bereits auf den Weg gemacht, das nach den Standards der „Deutschen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus Planen“ (DiV-BVP) adaptierte Konzept BVP umzusetzen.  

Schaffen auch Sie einen Mehrwert durch dieses sinnvolle Beratungsangebot – um am Ende des Lebens eines Menschen sicherzustellen, dass diese Zeit selbstbestimmt und unter konsequenter Berücksichtigung der von den Menschen geäußerten und dokumentierten Wünsche gestaltet wird.  

Fragen und Antworten

Advance Care Planning (ACP) gründet auf dem ethischen Prinzip der Patientenautonomie und soll Patient:innen dazu befähigen, wohlüberlegte Entscheidungen für mögliche zukünftige medizinische Situationen zu treffen und diese zu dokumentieren.

Das Besondere an diesem Konzept ist eine gänzlich neue Herangehensweise an die vorausschauende Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung des Patientenwillens.

Kernelement ist ein Gesprächsprozess, der die vorausplanende Person durch Informationen und Anregungen dabei unterstützt herauszufinden, wie sie im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung behandelt werden möchte.

Die „Deutsche interprofessionelle Vereinigung – Behandlung im Voraus planen (DiV-BVP) e.V.“ ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft und wurde mit dem Ziel gegründet, die hohen Qualitätsstandards des ACP/BVP-Konzepts in Deutschland zu etablieren und bundesweit kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Der § 132 SGB V wurde im Jahr 2015 als Teil des sogenannten Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) verabschiedet. Er ermöglicht zugelassenen Pflegeeinrichtungen Gespräche zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach dem Konzept des Advance Care Planning – ACP anzubieten. Nach Absatz 4 des genannten Paragrafen trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Beratung. zum Gesetzestext