Alle im regionalen Gesundheitssystem Beteiligten zwischen Pflege, Hausärzt:innen, Rettungsdiensten und Krankenhäusern sind ausdrücklich eingeladen, sich an der regionalen Implementierung von BVP zu beteiligen. Aber auch Bewohner und Bewohnerinnen der Einrichtungen der stationären Seniorenhilfe, Bevollmächtige oder Berufsbetreuende sollen eine erste Gelegenheit des Kennenlernens erhalten. Alle Beteiligten verbindet ein Anliegen – dass jeder Mensch einmal so behandelt wird, wie er/sie sich das selbst wünscht, auch wenn er/sie sich selbst dazu nicht (mehr) äußern kann.

Je klarer sich ein Mensch darüber ist, welches Ziel medizinische Behandlung für ihn/sie persönlich haben soll, umso leichter können alle Beteiligten den an sie übertragenen Auftrag erfüllen: 

Vorausplanende 

  • Erlangen eines besseren Verständnisses für Behandlungsmöglichkeiten 
  • Qualifizierte Begleitung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung 
  • Dokumentation und Umsetzung der eigenen Behandlungswünsche 

Angehörige 

  • Hilfe in emotional belastenden Entscheidungssituationen 
  • Gewissheit, im Sinne der betroffenen Person zu handeln 

Bevollmächtigte und Berufsbetreuende 

  • Wissen um die Behandlungswünsche des Planenden
  • Handlungssicherheit in akuten Entscheidungssituationen 

Pflegekräfte und medizinisches Personal 

  • Handlungssicherheit im Anwendungsfall
  • Schneller Zugang zu Vorsorgedokumentationen 

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt daher alle Bestrebungen, „Behandlung im Voraus Planen“ in den hiesigen Einrichtungen der Seniorenpflege und Eingliederungshilfe gemäß § 132g SGB V – sowie perspektivisch darüber hinaus auch für andere interessierte Personenkreise – auf einem hohen Qualitätsniveau zu implementieren. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.