BEHANDLUNG IM VORAUS PLANEN (BVP) kann in einer Einrichtung nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sowohl die Einrichtungsleitung als auch das gesamte Personal als die wichtigsten Begleiter:innen aller Bewohner:innen das Konzept als Unterstützer:innen mittragen. Die gesamte Belegschaft ist von Bedeutung und wird dabei einbezogen, die Hintergründe und Ziele von BVP zu verstehen, um sich in kritischen Situationen am Patientenwillen, also an der vorliegenden Vorausplanung, zu orientieren, damit die von den Bewohner:innen geäußerten und dokumentierten Wünsche auch tatsächlich Berücksichtigung finden. Daher folgt das regionale Konzept dem Plan, auch innerhalb der Einrichtung die Mitarbeitenden nicht nur einzubinden, sondern auch zu qualifizieren, so dass eine klare Vorstellung von dem besteht, was im Rahmen von BVP in der Einrichtung geschieht und gemeinschaftlich erreicht werden soll.

Welche Rolle haben sie als (Haus-)Arzt/Ärztin, wenn Gespräche in Einrichtungen von „nicht-ärztlichen“ Gesprächsbegleiter:innen geführt wurden?

Sofern in Einrichtungen der stationären Alten- und der Eingliederungshilfe des Rhein-Kreises Neuss Gespräche zur gesundheitlichen Versorgungsplanung durch nicht-ärztliche Gesprächsbegleiter:innen durchgeführt werden, bleiben Sie Teil des Prozesses.

Dabei wird der Gesprächsprozess in Bezug auf die Vorgeschichte der Betroffenen abgestimmt und spezifische medizinische Fragen werden geklärt. Durch Ihre Unterschrift auf dem Notfallbogen wird dieser zu einer „Ärztlichen Anordnung für den Notfall (ÄNo)“, und Ihre Unterschrift auf der Patientenverfügung gewährleistet ein Vier-Augen-Prinzip, das zusätzliche Sicherheit bedeutet und die Qualität der Vorausverfügung erhöht.

(Haus-) Ärzt:innen können auch allein den gesamten Umfang der BVP-Gespräche nach den Standards der DiV-BVP führen, wenn sie eine entsprechende Qualifizierung erworben haben. Hausärzt:innen, die (nur) den zur Verfügung gestellten Notfallbogen nutzen, wird empfohlen, die entsprechende internetbasierte Einführung der DiV-BVP zu nutzen. In Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Eingliederungshilfe sollten die Hausärzt:innen bei der Erstellung der Notfallpläne Hand in Hand mit den dort tätigen Gesprächsbegleiter;innen arbeiten.