Eine regionale Implementierung von BVP im Rhein-KreisNeuss ist zentraler Bestandteil für die Professionalisierung der gesundheitlichen Vorausplanung im Sinne der Patient:innen. Sie kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten wie Pflegeeinrichtungen, deren Personal, Hausärzt:innen, Notdienste und Krankenhäuser zusammenwirken – anstatt womöglich mit den unterschiedlichsten Konzeptionen, Formularen und Standards den § 132g SGB V im Alleingang einzuführen.

BVP regional – gemeinsame Standards für konsequent patienten-zentriertes Handeln

In den letzten Jahren haben sich bereits viele Einrichtungen und Dienste auf den Weg gemacht, das nach den Standards der „Deutschen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus Planen“ (DiV-BVP) adaptierte Konzept BVP umzusetzen. Auch der Rhein-Kreis Neuss verfolgt schon seit Jahren das Ziel, BVP in den verschiedensten Projekten der hiesigen Einrichtungen der Seniorenpflege und Eingliederungshilfe gemäß §132g SGB V auf einem hohen Qualitätsniveau zu implementieren.  

Damit sich das Angebot im Sinne einer konsequenten Patienten-Zentrierung weiter durchsetzt, ist neben ausreichend qualifizierten Gesprächsbegleiter:innen auch ein Implementierungsprozess auf der institutionellen und regionalen Ebene der Pflegeheime, Krankenhäuser, Notfalldienste und Hausarztpraxen notwendig.  

Diese regionale Strategie der Implementierung des §132g SGB V, wie sie in § 7(2)c ausdrücklich vorgesehen ist, weist eine Reihe von Vorteilen auf: 

  • Ausbildung von qualifizierten Gesprächsbegleiter:innen 
  • Einheitliche Formulare und Standards 
  • Professionelle Unterstützung 
  • Netzwerkbildung  
  • Verbesserung der Schnittstellen im regionalen Gesundheitssystem zwischen Pflege, Hausärzt:innen, Rettungsdiensten, Krankenhäusern und anderen 
  • Konsequente Stärkung der Patientenautonomie im Rhein-Kreis Neuss 
  • Finanzierung durch die Krankenkassen über §132g SGB V  
  • Schaffung eines nachhaltig funktionalen Systems mit einer dauerhaften Partizipation an wissenschaftlichem Know-how