Warum einheitlich im Rhein-Kreis Neuss?
Eine regionale Implementierung von BVP im Rhein-KreisNeuss ist zentraler Bestandteil für die Professionalisierung der gesundheitlichen Vorausplanung im Sinne der Patient:innen. Sie kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten wie Pflegeeinrichtungen, deren Personal, Hausärzt:innen, Notdienste und Krankenhäuser zusammenwirken – anstatt womöglich mit den unterschiedlichsten Konzeptionen, Formularen und Standards den § 132g SGB V im Alleingang einzuführen.
BVP regional – gemeinsame Standards für konsequent patienten-zentriertes Handeln
In den letzten Jahren haben sich bereits viele Einrichtungen und Dienste auf den Weg gemacht, das nach den Standards der „Deutschen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus Planen“ (DiV-BVP) adaptierte Konzept BVP umzusetzen. Auch der Rhein-Kreis Neuss verfolgt schon seit Jahren das Ziel, BVP in den verschiedensten Projekten der hiesigen Einrichtungen der Seniorenpflege und Eingliederungshilfe gemäß §132g SGB V auf einem hohen Qualitätsniveau zu implementieren.
Damit sich das Angebot im Sinne einer konsequenten Patienten-Zentrierung weiter durchsetzt, ist neben ausreichend qualifizierten Gesprächsbegleiter:innen auch ein Implementierungsprozess auf der institutionellen und regionalen Ebene der Pflegeheime, Krankenhäuser, Notfalldienste und Hausarztpraxen notwendig.
Diese regionale Strategie der Implementierung des §132g SGB V, wie sie in § 7(2)c ausdrücklich vorgesehen ist, weist eine Reihe von Vorteilen auf:
- Ausbildung von qualifizierten Gesprächsbegleiter:innen
- Einheitliche Formulare und Standards
- Professionelle Unterstützung
- Netzwerkbildung
- Verbesserung der Schnittstellen im regionalen Gesundheitssystem zwischen Pflege, Hausärzt:innen, Rettungsdiensten, Krankenhäusern und anderen
- Konsequente Stärkung der Patientenautonomie im Rhein-Kreis Neuss
- Finanzierung durch die Krankenkassen über §132g SGB V
- Schaffung eines nachhaltig funktionalen Systems mit einer dauerhaften Partizipation an wissenschaftlichem Know-how